Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Hotel am Tierpark Betriebs GmbH
1. Der Hotelaufnahmevertrag (Mietvertrag) zwischen dem Leistungsnehmer (Gast/Besteller/Veranstalter) und dem Hotel ist rechtswirksam vereinbart, sobald das Zimmer oder der Funktionsraum vom Hotel schriftlich zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bei der Anreise des Leistungsnehmers im Hotel mündlich zugesagt wird. Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages.
- Die Hotelübernachtungspreise und sonstige Leistungspreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Preisliste bzw. nach individuellen schriftlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach kommunaler Vorschrift vom Leistungsnehmer (Gast) zu leisten sind, wie z. B. die Kurtaxe etc. Bei Änderung der gesetzlichen Steuern oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben ist das Hotel berechtigt, aber auch verpflichtet, die vereinbarten Preise um den entsprechenden Betrag zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate vergangen sind. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erhöhung des Preises 5 % übersteigt. Sofern der Aufenthalt des Gastes kurtaxenpflichtig ist, ist diese Abgabe entsprechend der kommunalen Vorschriften vor Ort vom Gast separat zu entrichten.
3.1. Jede Rechnung des Hotels ist, soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, mit Zugang sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Zahlung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) sowie per EC-Karte sind möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahme durch die Firma, auch vorab per E-Mail, ist ebenfalls eine Zusendung der Rechnung möglich.
3.2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Leistungsnehmer eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie etc., zu verlangen. Die Vorauszahlung wird nicht früher als 10 Tage vor Anreise fällig. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können zwischen den Vertragspartnern in Textform vereinbart werden.
In begründeten Fällen, d.h. bei Zahlungsrückstand des Leistungsnehmers oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Abnahme der Leistung durch den Leistungsnehmer eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3.3. Das Hotel ist außerdem auch berechtigt, während der Leistungsabnahme durch Erteilung einer Zwischenabrechnung bereits erbrachte Leistungen bzw. die damit verbundenen Teilforderungen (z.B. bei Aufenthalten von mehr als 7 Tagen) jederzeit fällig zu stellen und deren sofortige Bezahlung, bzw. Zahlung per Kreditkarte, zu verlangen.
- Sind keine anderslautenden Individualvereinbarungen bezüglich der Zahlung von Hotelleistungen getroffen worden, ist zur Sicherung etwaiger Stornokosten bei Gruppenreisen (ab 15 Personen) eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 50 % der zu erwartenden Rechnungssumme zu zahlen. Die Zahlung muss spätestens 7 Tage vor Anreise auf dem in der Reservierungsbestätigung angegebenen Konto eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist das Hotel zur Erfüllung nicht mehr verpflichtet; es behält jedoch seinen Erfüllungsanspruch gegen den Leistungsnehmer gemäß Ziffer 6. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Leistungsnehmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Reservierte Funktionsräume im Hotel stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten solche bestellten Räume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, aber auch berechtigt, für einen gleichwertigen Ersatz auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
- 1. Der Leistungsnehmer kann Um-bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmern oder Funktionsräumen sowie Arrangements nur mindestens in Textform vornehmen. Das Hotel kann, sofern keine anderslautende Individualvereinbarung, z. B. bei Vermittlung des Hotelaufnahmevertrages durch Dritte, getroffen wurde, seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch wie nachstehend unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
- a) Individualkunden und Gruppen bis 9 Personen können bis 4 Tage vor geplanter Anreise kostenfrei stornieren. Bei nicht fristgerechtem Storno und No Show behalten wir uns vor 80% des Leistungspreises in Rechnung zu stellen.
- b) Gruppen ab 10 Personen
- bei Storno bis zum 42. Tag vor vereinbartem Anreisetag – keine Stornokosten
- bis Storno bis zum 28. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 25 % des Leistungspreises (Logis und Arrangement)
- bei Storno bis zum 14. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 40 % des Leistungspreises (Logis und Arrangement)
- bei Storno bis zum 06. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 60 % des Leistungspreises (Logis und Arrangement)
- bei Storno ab dem 01. Tag, vor vereinbartem Anreisetag, sowie bei No Show – 80 % des Leistungspreises (Logis und Arrangement)
Alle Preise verstehen sich abzüglich Provision (pro Person / pro Nacht) für Doppelbelegung in der Landeswährung des Hotels und gelten bis auf weiteres, außer zu Messeterminen und besonderen Anlässen (inkl. Weihnachten und Silvester). Preise sind auf Anfrage gültig und unterliegen der Verfügbarkeit und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Gruppentarife gelten für jede Art von Gruppe mit mindestens 15 zahlenden Personen, die unter einer einzigen Rechnung abgerechnet werden und von identischen Dienstleistungen für dieselben Daten und Zimmer profitieren. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, ohne Stadtsteuer. Die Gesamtkosten für jedes Zimmer werden mit der endgültigen Reservierung angegeben. Hotels behalten sich das Recht vor, die vereinbarten Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern, falls sich die Mehrwertsteuer oder andere Steuern gemäß den für die Hotelbranche geltenden Gesetzen des jeweiligen Landes ändern können. Sofern zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung zwischen dem vertraglich vereinbarten Hotel und dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde, enthalten die Preise keine Eintrittsgelder oder dergleichen.
c) Zimmerliste Die endgültige Zimmerliste mit Namen, Titeln, der genauen Zuweisung von Zimmern und der gemeinsamen Nutzung von Gästen sowie optional den Ankunfts- und Abfahrtszeiten, der Gepäckabfertigung, dem Namen und den Kontaktdaten eines Reiseleiters, Sonderwünschen und dem Zeitplan / Programm der Gruppe muss schriftlich übermittelt werden Spätestens 20 Tage vor Ankunft der Gruppe per E-Mail oder Fax an das vertraglich vereinbarte Hotel. Wenn nach dem Absenden der endgültigen Zimmerliste Änderungen auftreten, sollten alle Änderungen klar schriftlich direkt an das vertraglich vereinbarte Hotel mitgeteilt werden. Zusätzliche Reservierungen können zu den gleichen Bedingungen vorgenommen werden, je nach Verfügbarkeit und Genehmigung des Hotels.Falls verfügbar, wird empfohlen, ein vorläufiges Buchungsupdate mit der Anzahl der verkauften Zimmer 40 Tage im Voraus an das Hotel zu senden. d) Kostenloser AufenthaltEin Einzelzimmer (1/2 Doppelzimmer für Kunden ohne Vertragsunterzeichnung) wird auf der Grundlage der Rechnung für 20 zahlende Personen kostenlos angeboten. dann ein ½ Doppelzimmer kostenlos für jeweils 20 zahlende Personen (außer Großbritannien, je nach Verfügbarkeit). Kostenlose Richtlinien für Halbpension und Vollpension unterliegen der Verfügbarkeit.
- 1. Sofern dem Leistungsnehmer gemäß einer Individualvereinbarung oder auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein kostenfreies Rücktritts- bzw. Stornierungsrecht zusteht, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern oder Funktionsräumen vorliegen und der Leistungsnehmer auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt bzw. zur Stornierung nicht verzichtet.
- 2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer oder Funktionsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bzgl. der Person des Leistungsnehmers oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
d) das Hotel Kenntnis davon erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Leistungsnehmers nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Leistungsnehmers eingeleitet worden ist;
e) der Leistungsnehmer fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
f) der Leistungsnehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels durch Anzeigen/Inserate zu Veranstaltungen mit dem Namen des Hotels wirbt bzw. einlädt.
7.3. Das Hotel verpflichtet sich, dem Leistungsnehmer – im Fall der Ziffer 7.2. a) unverzüglich – nach der Ausübung des Rücktrittsrechts bereits geleistete Gegenleistungen zu erstatten.
- Im Hotel gelten die landesrechtlichen Vorschriften zum Nichtraucherschutz. Der Leistungsnehmer hat diese zu beachten und den diesbezüglichen Weisungen des Hotels und seiner Erfüllungsgehilfen nachzukommen. Der Leistungsnehmer haftet bei eigenen Verstößen gegen die Vorschriften persönlich und stellt das Hotel von sämtlichen Ansprüchen Betroffener (z. B. Schadensersatz/Schmerzensgeld etc.) oder staatlicher Institutionen (z. B. Bußgeld etc.) hiermit ausdrücklich frei.
- Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Bällen, Ausstellungen, Vorträgen muss eine Änderung der Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mindestens in Textform mitgeteilt werden. Verringert sich die Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag um mehr als 25%, behält sich das Hotel vor, entgangene Umsätze in Rechnung zu stellen.
- Der Veranstalter/Besteller haftet dem Hotel für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Leistungsnehmer rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere die unmittelbare Zahlung von Abgaben, Vergnügungssteuer, GEMA-Gebühr usw. an den jeweiligen Gläubiger.
- Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtungen oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
- 1. Das Hotel forscht bei verlorenen oder zurückgelassenen Sachen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nach. Fundstücke werden dem Eigentümer unfrei übersandt. Das Hotel übernimmt keine Kosten oder Haftung für Fundstücke und deren Versendung. Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, Geld, Wertpapieren oder sonstigen Exponaten durch Dritte, wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Sollte das Hotel einen Safe als Depot anbieten können, ist die Nutzung für Bargeld und Wertsachen zu empfehlen. Das Hotel haftet für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung an eingebrachten Gegenständen, Geld, Wertpapieren oder sonstigen Exponaten nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist – abgesehen von §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises bzw. auf die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeträge beschränkt, ausgenommen die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Leistungsnehmers/Geschädigten beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Leistungsnehmer/Geschädigte von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ausgenommen sind Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen sowie Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
12.2. Soweit dem Gast ein Kfz-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Eine Haftung des Hotels entfällt, ausgenommen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels.
- Störungen an zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine diesbezügliche Zurückbehaltung oder Minimierung von Zahlungen ist unzulässig, soweit die Zurverfügungstellung der technischen Einrichtung vertraglich nicht geschuldet war.
- Das Mitbringen und Zubereiten von Speisen und Getränken, das Mitbringen von Tieren sowie die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist verboten. Der Aufenthalt von Tieren in allen gastronomischen Bereichen sowie im Fitness- und Saunabereich ist aus hygienischen und sanitären Gründen generell verboten.
- Die Berichtigung von offensichtlichen Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern in der Werbung durch Printmedien, elektronische Medien, Angeboten und Bestätigungen bleibt vorbehalten.
- Gerichtsstand ist Gotha/ Deutschland, wenn der Leistungsnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Alle Besichtigungsfahrten und Ausflüge sind Vorschläge, die mit dem eigenen Personenbeförderungsmittel durchgeführt werden müssen und auch versicherungstechnisch nicht abgesichert sind.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Hotelaufnahmevertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahekommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts.
- Wir erheben, nutzen und verarbeiten Ihre Daten auf der Grundlage des geltenden Datenschutzgesetzes zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehung und um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebote und Preise zuzusenden. Dies umfasst beispielsweise, Ihnen per E-Mail (mit Ihrer Einwilligung) oder Post bestimmte unserer Angebote vorzustellen, die Ihr Interesse finden könnten. Ihre Daten werden bei der Hotel am Tierpark Betriebs GmbH gespeichert und stehen allen Unternehmensbereichen zur Verfügung. Beteiligte dritte Dienstleister (z. B. Gästeämter) erhalten Ihre persönlichen Daten ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung zur Abwicklung Ihrer Reise. Darüber hinaus bedienen wir uns teilweise bei der technischen Durchführung von Mailingaktionen externer Dienstleister, die wir auf die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen verpflichtet haben. Wenn Sie künftig keine Informationen und Angebote mehr erhalten wollen, können Sie bei uns der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
- Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen ist das Hotel nicht verpflichtet und nimmt an diesen Verfahren nicht teil.
Stand: Mai 2024